Bald soll es so weit sein: bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Personen oder Unternehmen aus verschiedenen EU-Ländern sollen die Beteiligten verpflichtet sein, erst eine Mediation zu versuchen, bevor sie vor Gericht ziehen. Auf einen solchen Gesetzentwurf einigten sich die JustizministerInnen in der EU.
Was heute Unternehmen bei der Erwartung auf teure und langwierige Verfahren schon freiwillig tun, soll damit verbindlich werden, wobei die heutigen Risiken – wie der Verfall von Verjährungspflichten- gleichzeitig wegfallen sollen.
Bis dahin allerdings ist noch einiges zu tun: erst einmal muss der Bundestag das europäische Gesetz in nationales Recht umsetzen, wozu er 3 Jahre Zeit hat. Eine Zeit, die auch dringend benötigt wird, um über Mediation zu informieren.
Übrigens: interchange bietet schon heute Mediation an. Näheres auch auf der webseite des Bundesverbands Mediation.