Der Anspruch auf Weiterbildung zusammen mit einem individuell zugeschnittenen Qualfizierungsangebot sollte im Arbeitsvertrag verankert werden – meint der EU-Kommissar für Beschäftigung, Spidla. So seien beide Seiten verpflichtet – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Näheres schreibt die Welt