Weiterbildung im Arbeitsvertrag?

Der Anspruch auf Weiterbildung zusammen mit einem individuell zugeschnittenen Qualfizierungsangebot sollte im Arbeitsvertrag verankert werden – meint der EU-Kommissar für Beschäftigung, Spidla.  So seien beide Seiten verpflichtet – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Näheres schreibt die Welt

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